Urheberrecht und KI: Wem gehört der Output?
Wer Rechte an KI-generierten Texten und Bildern hält, wie Trainingsdaten-Klagen den Markt verändern und worauf du bei kommerzieller Nutzung achten musst.
Die kurze Antwort zuerst
Ein Bild, ein Text oder ein Code-Schnipsel, den eine KI komplett selbst erzeugt hat, gehört rechtlich gesehen niemandem – zumindest nicht im Sinn des klassischen Urheberrechts. Weder die Schweiz noch die EU noch die USA gewähren aktuell Urheberrechtsschutz auf Werke, die vollständig ohne relevante menschliche Schöpfung entstanden sind. Sobald du den Output aber massgeblich bearbeitest, kombinierst oder kreativ steuerst, kann dein eigener Beitrag wieder geschützt sein – der KI-Anteil selbst bleibt trotzdem gemeinfrei.
Das klingt nach einer Randnotiz, ist aber für jeden relevant, der KI-Output kommerziell nutzt: für Blogtexte, Firmenlogos, Produktfotos, Marketing-Slogans oder Code in einer Software, die du verkaufst. Dieser Artikel ordnet die Rechtslage in drei Rechtsräumen ein, erklärt den Trainingsdaten-Streit und zeigt dir eine praktische Checkliste für den Alltag.
Zwei getrennte Rechtsfragen, die oft verwechselt werden
Beim Thema “KI und Urheberrecht” geht es eigentlich um zwei völlig unabhängige Fragen, die in Diskussionen ständig vermischt werden:
- Output-Frage: Wem gehören die Rechte an dem, was die KI für mich erzeugt hat?
- Trainingsdaten-Frage: Durfte der KI-Anbieter überhaupt fremde urheberrechtlich geschützte Werke verwenden, um sein Modell zu trainieren?
Beide Fragen sind rechtlich unterschiedlich gelagert, betreffen aber oft dieselben Personen: Als Nutzer:in bist du von Frage 1 direkt betroffen (darfst du den Output verkaufen?), von Frage 2 nur indirekt (haftest du, wenn ein Anbieter geklaut hat?). Wir gehen beide der Reihe nach durch.
Frage 1: Wem gehört der KI-Output?
Schweiz: Das URG verlangt eine “persönliche geistige Schöpfung”
Das Schweizer Urheberrechtsgesetz (URG) schützt in Art. 2 nur Werke, die eine persönliche geistige Schöpfung eines Menschen sind. Ein Bild, das allein durch einen Prompt wie “Ein Berg im Sonnenuntergang, fotorealistisch” entsteht, erfüllt dieses Kriterium nicht – die kreative Leistung liegt beim Modell, nicht bei dir (Stand: 2026-07). Rechtlich gilt der Output damit als gemeinfrei: Niemand hält daran Urheberrechte, auch der KI-Anbieter nicht.
Wirst du selbst kreativ tätig – wählst du gezielt Bildausschnitte aus mehreren Generationen, kombinierst du KI-Elemente mit eigenen Zeichnungen, überarbeitest du einen KI-Textentwurf substanziell um –, kann dein eigener Beitrag wieder geschützt sein. Geschützt ist dann aber nur dein menschlicher Anteil, nicht das KI-Rohmaterial darunter.
EU: Ähnliches Prinzip, mit Kennzeichnungspflichten obendrauf
Auch die EU-Mitgliedstaaten verlangen für Urheberrechtsschutz eine “eigene geistige Schöpfung” des Urhebers – ein Konzept, das dem Schweizer URG sehr ähnlich ist und historisch auch von dort beeinflusst wurde. Rein KI-generierte Werke sind damit ebenfalls nicht automatisch geschützt.
Was die EU zusätzlich mitbringt: Der AI Act verpflichtet ab August 2026 Anbieter und Betreiber gewisser KI-Systeme, KI-generierte oder -manipulierte Inhalte (Bild, Video, Audio, Text) als solche zu kennzeichnen, wenn sonst der Eindruck entstehen könnte, ein Mensch habe sie allein erstellt (Art. 50 AI Act). Bearbeitest du den KI-Entwurf danach selbst massgeblich, entfällt diese Pflicht meist wieder – die Grenze ist im Einzelfall aber nicht immer trennscharf.
USA: Der “Human Authorship”-Grundsatz
Das US Copyright Office hat die Position in einem mehrteiligen Bericht sehr explizit gemacht (Teil 2, Januar 2025): Werke, die vollständig von generativer KI erzeugt wurden, sind nicht copyright-fähig – Urheberschaft setzt zwingend einen menschlichen Autor voraus. Die blosse Auswahl und Formulierung von Prompts reicht dafür nicht aus, selbst wenn der Prompt sehr detailliert war und viel Mühe gekostet hat.
Anders sieht es aus, wenn ein Mensch ausreichende kreative Kontrolle über die expressiven Elemente des Werks ausübt – etwa indem KI-Output als Rohmaterial dient, das anschliessend gezielt bearbeitet, collagiert oder mit eigenem Material kombiniert wird. Bei gemischten Werken ist dabei nur der menschliche Anteil geschützt, nicht der KI-generierte.
| Rechtsraum | Rein KI-generierter Output geschützt? | Bedingung für Schutz | Zusatzpflicht |
|---|---|---|---|
| Schweiz (URG) | Nein | Persönliche geistige Schöpfung eines Menschen nötig | Keine spezifische KI-Kennzeichnungspflicht (Stand: 2026-07) |
| EU | Nein | Eigene geistige Schöpfung nötig | Kennzeichnungspflicht ab Aug. 2026 (AI Act Art. 50) |
| USA | Nein | Ausreichende menschliche kreative Kontrolle nötig | Keine bundesweite Kennzeichnungspflicht |
Frage 2: Der Trainingsdaten-Streit
Die zweite, unabhängige Frage betrifft nicht deinen Output, sondern die Trainingsphase des Modells: Durften Anbieter wie OpenAI, Anthropic, Google oder Meta urheberrechtlich geschützte Bücher, Artikel und Bilder verwenden, um ihre Modelle zu trainieren – ohne die Rechteinhaber zu fragen oder zu bezahlen?
Das ist derzeit einer der grössten Rechtsstreite im Tech-Sektor. Zwei prominente Beispiele zeigen, wie unterschiedlich die Gerichte urteilen können:
- Anthropic: Im Juni 2025 entschied ein US-Gericht, dass Training mit legal erworbenen Büchern grundsätzlich als “Fair Use” gelten kann. Die systematische Beschaffung von Millionen Büchern aus illegalen Piraterie-Quellen (z. B. Library Genesis) fällt aber nicht unter Fair Use. Anthropic einigte sich daraufhin im September 2025 auf einen Vergleich über rund 1,5 Milliarden US-Dollar – eine Pauschalentschädigung von etwa 3’000 US-Dollar pro betroffenem Buch für rund 500’000 Werke. Weitere Sammelklagen laufen weiter.
- New York Times gegen OpenAI/Microsoft: Seit 2023 anhängig, im Sommer 2026 weiterhin ungelöst. Im Juli 2026 warfen die klagenden Medienhäuser (NYT, Daily News, CNET-Mutterhaus Ziff Davis u. a.) OpenAI vor, im Beweisverfahren zur Durchsuchbarkeit der Trainingsdaten die Unwahrheit gesagt zu haben, und beantragten gerichtliche Sanktionen.
Kommerzielle Nutzung: Was du konkret beachten musst
Wenn du KI-Output für ein Produkt, eine Website oder Marketing verwenden willst, helfen dir drei Prüffragen:
1. Habe ich den Output selbst wesentlich verändert oder kuratiert?
→ JA: Mein eigener Anteil ist wahrscheinlich geschützt.
→ NEIN: Der Output ist rechtlich gemeinfrei – gut für die
freie Nutzung, aber auch für Konkurrenten kopierbar.
2. Nutze ich ein Business-/Enterprise-Konto mit IP-Freistellung?
→ JA: Ich bin gegen Trainingsdaten-Ansprüche Dritter meist
zumindest teilweise abgesichert.
→ NEIN: Prüfe die Nutzungsbedingungen des Tools genau,
insbesondere bei Gratis- oder Billig-Abos.
3. Ähnelt mein Output verdächtig stark einem bekannten,
geschützten Werk (Stil, Figur, Marke, Slogan)?
→ JA: Nicht verwenden, unabhängig vom "KI hat das gemacht"-
Argument – Ähnlichkeit zu geschütztem Material kann
trotzdem eine Rechtsverletzung sein.
→ NEIN: Grünes Licht für die weitere Nutzung.
Plagiats- und Markenrisiken: Der unterschätzte Teil
Selbst wenn die Urheberrechtsfrage geklärt wäre, bleiben zwei praktische Risiken, die im Alltag öfter zuschlagen als eine Gerichtsklage:
- Wörtliche Übernahmen (“Regurgitation”): Grosse Sprachmodelle können in seltenen Fällen Textpassagen nahezu wortgleich wiedergeben, wenn diese im Training stark überrepräsentiert waren (bekannte Zitate, populäre Songtexte, häufig kopierte Codeblöcke). Für dich als Nutzer:in heisst das: Ein KI-Text kann ungewollt ein Plagiat enthalten, ohne dass du es merkst.
- Markenrechte und Personenrechte: Ein KI-generiertes Logo, das zufällig einer bekannten Marke ähnelt, oder ein KI-Bild, das eine reale, erkennbare Person abbildet, kann Marken- oder Persönlichkeitsrechte verletzen – unabhängig vom Urheberrecht.
Praxis-Check vor der Veröffentlichung:
1. Text durch eine Plagiats-Prüfung laufen lassen
(v. a. bei Blog-/Marketing-Texten mit Zitat-Charakter)
2. Bild/Logo per Rückwärtssuche prüfen
(ähnelt es einer bestehenden Marke zu stark?)
3. Bei Personen im Bild: Einwilligung einholen oder
Motiv so verändern, dass keine reale Person erkennbar ist
4. Code-Snippets: Auf ungewöhnlich spezifische Kommentare,
Lizenzhinweise oder Variablennamen achten – Indiz für
direkte Übernahme aus einem Trainings-Repository
Kennzeichnungspflichten im Überblick
Ob du KI-Output als solchen kennzeichnen musst, hängt vom Kontext ab:
| Situation | Kennzeichnungspflicht? |
|---|---|
| Privater Gebrauch, keine Veröffentlichung | Nein |
| Veröffentlichung in der EU, Output wirkt wie rein menschlich erstellt | Ja, ab August 2026 (AI Act Art. 50) |
| Veröffentlichung in der EU, Output wurde von dir substanziell überarbeitet | In der Regel nein, Einzelfallprüfung |
| Wissenschaftliche Arbeiten, Journalismus | Meist branchenspezifische Regeln zusätzlich zum Gesetz (z. B. Redaktionsrichtlinien, Prüfungsordnungen) |
| Schweiz, ausserhalb EU-Marktbezug | Keine gesetzliche KI-Kennzeichnungspflicht (Stand: 2026-07), aber oft interne/vertragliche Vorgaben |
Praktische Checkliste für den Alltag
- Prüfe vor kommerzieller Nutzung, ob dein eigener kreativer Anteil am Output ausreicht, um selbst Rechte daran zu beanspruchen
- Nutze für geschäftskritische Inhalte ein Business-/Enterprise-Konto mit IP-Freistellung statt eines Gratis-Tools
- Lass Texte, Logos und Bilder vor Veröffentlichung auf ungewollte Ähnlichkeit zu bestehenden Werken oder Marken prüfen
- Kläre bei EU-Veröffentlichungen ab August 2026, ob eine Kennzeichnungspflicht nach AI Act greift
- Bei grossen, teuren Projekten (Firmenlogo, Buchcover, Markenname): kurze anwaltliche Einschätzung einholen, bevor viel investiert wird
- Bleib auf dem Laufenden – die Rechtslage in allen drei Räumen ist in Bewegung, insbesondere durch die Schweizer Vernehmlassung bis Ende 2026 und laufende US-Gerichtsverfahren
Weiterlernen
- US Copyright Office: Copyright and Artificial Intelligence
- EU Artificial Intelligence Act: Artikel 50 – Transparenzpflichten
- EU Artificial Intelligence Act: Artikel 53 – Pflichten für Anbieter von KI-Modellen
- ProLitteris: Gerichtsverfahren gegen Anthropic
- Die Volkswirtschaft: KI und Urheberrecht – die Schweiz sucht eine Lösung
- Wikipedia: The New York Times v. Microsoft and OpenAI
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